......eine kleine Auswahl meiner Referenzen :
"Wappen-Billet" ist die
Inhaberin
des Urheberrechts an den von ihr geschaffenen Werken. Der Rechtsschutz
gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen
Einrichtungen.
Kein Teil der von "Wappen-Billet" geschaffenen Werke
darf
außerhalb
der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche
Genehmigung
von "Wappen-Billet" in irgendeiner Form - durch
Fotokopie,
Mikrofilm
oder andere Verfahren - reproduziert oder in eine von Maschinen,
insbesondere
von Datenverarbeitungsanlagen verwendete Sprache, übertragen
werden.